Der Preis hängt von der Dauer des Einsatzes und der Entfernung zum Einsatzort ab und ist individuell verhandelbar. Für Institutionen und Gerichte gilt ebenfalls das JVEG.
Die Anfahrtszeit hin und zurück gilt als Einsatzzeit.
Für manche Einsätze ist eine fachliche Vorbereitung nötig – etwa die Wortschatz-Recherche zu einem Fachgebiet. Dieser Aufwand wird als zusätzliche Zeit berechnet.
Institutionen, Gerichte und Firmenkunden
Die Preise für Institutionen und Gerichte werden nach dem JVEG berechnet (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Mit gewerblichen Kunden verhandle ich die Preise individuell.
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Nennen Sie mir Anlass, Ort und Datum – ich sage Ihnen, ob ich verfügbar bin, und nenne den Preis.