Beglaubigte Übersetzungen Polnisch–Deutsch
Allgemein beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin in Recklinghausen – anerkannt in Deutschland und in Polen.
Ob Geburtsurkunde, Zeugnis, Handelsregisterauszug oder Gerichtsunterlagen: Meine beglaubigten Übersetzungen werden von Behörden, Gerichten und Notaren anerkannt – in beiden Ländern. Dazu begleite ich Sie als Dolmetscherin zu Terminen beim Standesamt, beim Notar, vor Gericht oder im Betrieb.
Meine Leistungen
Beglaubigte Übersetzungen
Urkunden, Zeugnisse, Verträge, Register- und Gerichtsdokumente – in beide Richtungen. Das Layout entspricht dem Original: Schrift, Tabellen, Stempel.
Dolmetschen
Begleitung bei Terminen mit Behörden, Notaren, Gerichten, Ärzten und Geschäftspartnern. Konsekutiv, verhandlungssicher, diskret.
Post-Editing
Ihr Text wurde bereits maschinell übersetzt? Ich prüfe das Ergebnis gegen das Original und überarbeite es nach der Norm DIN EN ISO 18587 – bis Inhalt, Fachbegriffe und Stil stimmen. Beim vollständigen Post-Editing ist das Ergebnis von einer Übersetzung durch den Menschen nicht mehr zu unterscheiden.
Deutsch als Fremdsprache
Sprachunterricht für polnischsprachige Lernende – im Beruf, für Prüfungen oder für den Alltag in Deutschland.
Warum meine Übersetzungen anerkannt werden
- Ermächtigt vom Oberlandesgericht Hamm für das Land Nordrhein-Westfalen
- Eingetragen beim polnischen Justizministerium in Warschau – meine Übersetzungen gelten auch in Polen
- Mitglied im BDÜ, dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer
- Magistra der Germanistik (Adam-Mickiewicz-Universität Posen), seit 2005 hauptberuflich tätig
- Vier-Augen-Prinzip: jede Übersetzung wird lektoriert, bevor sie das Haus verlässt
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Schicken Sie mir einen Scan oder ein Foto Ihres Dokuments. Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags Preis und Liefertermin.